Psychiatrische Arbeit in der ambulanten Pflege
Die ambulanten Hilfen für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen sind in drei Bereiche gelgliedert: Den ersten Bereich stellt die sozialpädagogische Tätigkeit der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII dar. Des Weiteren die Ambulante Psychiatrische Pflege nach § 132a SGB V, die nur durch examiniertes Kranken- und Altenpflegepersonal geleistet werden darf, sowie die Mischform Soziotherapie (nach § 37a SGB V) für das sozialpädagogische und pflegerische Personal.
Neben den fachlichen Qualifikationen gibt es ebenso große Herausforderungen an die Dokumentation und die Qualitätssicherung der geleisteten Arbeit sowie an die Einhaltung von Fristen. Die Vorgaben und Voraussetzungen sind dabei sehr komplex und mannigfaltig.
Inhalte
- Die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und deren Auswirkung auf die Arbeit mit seelisch erkrankten Pflegekunden.
- Die aktuellen Anforderungen an die jeweilige Dokumentation
- Die Erstellung von Sozial- und Verlaufsberichten bei der Eingliederungshilfe
- Verordnungen und Verlängerungsberichte
Angebotsnummer
Psy3410
Zielgruppe
Pflegekräfte
Teilnehmeranzahl
Bis 16 Personen
Zeitlicher Rahmen
3 bis 5 Zeitstunden
Trainer/in
Staphan Vracic
Der Preis ist vom jeweiligen Umfang der Leistungen und den Reisekosten abhängig.