Das Indikatorenmodell im Unternehmen anwenden
Ab dem 01 Juli 2020 sollten alle Einrichtungen der vollstationären Langzeitpflege alle sechs Monate ihre Qualitätsindikatoren an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln. Mit Hilfe der Daten erhalten die Unternehmen eine Rückmeldung über die erreichte Ergebnisqualität im Vergleich zu dem bundesdeutschen Durchschnitt. Dieses bedeutet, dass die eigene Ergebnisqualität für die Steuerung des Pflegeprozesses absolut im Vordergrund stehen soll.
Die Indikatoren sind:
- Die erhaltene Mobilität (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
- Die erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
- Die erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
- Vorfall einer Dekubitusentstehung (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
- Vorfall von schwerwiegenden Sturzfolgen (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
- Der unbeabsichtigte Gewichtsverlust (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
- Die Durchführung eines Integrationsgesprächs
- Die Anwendung von Gurten
- Die Anwendung von Bettseitenteilen
- Die Aktualität der Schmerzeinschätzung
Zentral hierfür ist der sichere Umgang mit dem Begutachtungsinstrument. Unternehmen, deren Pflegegradmanagement aktuell ist, werden bei der Implementierung des Eingabeprozesses große Vorteile genießen. Deshalb wird jeder Einrichtung von Anfang geraten, sich mit den detaillierten Inhalten des Begutachtungsinstrumentes (BI) auseinanderzusetzen.
Durch die Corona-Situation ist die endgültige Umsetzung des Ansatzes immer wieder verschoben worden. Dennoch solten sich die Einrichtungen mit diesem Ansatz auseinandersetzen. Denn der statistische Vergleich (Benchmark) mit anderen Unternehmen schafft eine Klarheit über den eigenen Qualitätsstatus.
Sie werden zu drei Erkenntnisse gelangen:
Die Daten, die Sie veröffentlichen müssen, sind nicht neu. Es handelt sich um Inhalte, mit der die Einrichtung seit Jahren arbeitet.
Bei der Systematisierung der Datenübermittlung handelt es sich um eine technische Fragestellung. Mit welchem Dokumentationssystem soll die Datenübermittlung erfolgen? Ist der derzeitige Anbieter überhaupt in der Lage, eine Schnittstelle zur DAS herzustellen?
Die Datengewinnung im Unternehmen ist eine organisatorische Frage. Wer ist wann für welche Daten verantwortlich? Für welche Mitarbeiter gilt eine Präsenzpflicht während der Übermittlungszeiten?
Inhalte
- Der Grundgedanke der Darstellung der Qualitätsindikatoren im Zusammenhang mit der pflegerischen Ergebnisqualität
- Die Struktur der einzelnen Qualitätsindikatoren
- Beispiele für die Verbindung und den Kriterien aus dem Begutachtungsinstrument (BI)
- Zusammenstellung von Subgruppen und Ausschlusskriterien
- Die Plausibilitätsüberprüfungen durch die DAS und den MDK
- Qualifikationsanforderungen an Verantwortliche und Pflegefachkräfte
- Erfahrungen anderer Unternehmen mit der Implementierung eines Umsetzungsprozesses

Angebotsnummer
Q0064
Zielgruppe
Pflegedienstleitungen
Wohnbereichsleitungen
Qualitätsbeauftragte
Pflegefachkräfte
Teilnehmeranzahl
Bis 12 Personen
Zeitlicher Rahmen
6 Stunden
Trainer
Frank von Pablocki
Der Preis ist vom jeweiligen Umfang der Leistungen und den Reisekosten abhängig.