Das neue Personalbemessungsverfahren – die Vorbehaltsaufgaben
Es ist allen klar und alle sind dabei! Die Pflegefachperson ist nach §4 Pflegeberufegesetz für die Vorbehaltsaufgaben der ihr zugewiesenen Bewohner*innen verantwortlich. Dazu zählt die „Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs“, die „Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses“ sowie die „Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege“.
„Vorbehaltsaufgaben? Was war das denn noch einmal?“
Viele Pflegefachpersonen sind nicht dazu in der Lage, den Pflegeprozess für die Bewohner*innen zu steuern. Das ist kein Vorwurf. Die Generalistik lässt wenig Raum für die systematische Qualifizierung rund um den Pflegeprozess. Die Praxisanleiter*innen können einiges „auffangen“, jedoch richtet sich ihre Konzentration in der Regel nicht auf die indirekten Pflegetätigkeiten.
Und so kommt es, dass es viele Pflegefachpersonen gibt, die u.a. das Begutachtungsinstrument entweder gar nicht nutzen oder zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Seitdem die Einrichtungen der stationären Langzeitpflege die Indikatoren melden müssen, hatten wir die Hoffnung, dass sich diese Wissenslücke schließt. In der Regel reagieren die Einrichtungen jedoch in der Art und Weise, dass die Mitarbeitenden die Bewertung des Pflegebedarfes übernehmen, die dieses Vorgehen aktuell schon beherrschen. „Für die Schulungen bzw. Begleitungen der anderen Fachkräfte haben wir zu wenig Zeit.“ Und nun sollen die QN4 den Prozess steuern und beherrschen noch nicht einmal die Grundlagen?
Ein möglicher Schulungsplan
Auch, wenn es im ersten Moment absurd erscheint. Die Idee des Personalbemessungsverfahrens und die daraus resultierenden Tourenpläne sind nur dann realistisch umsetzbar, wenn die Pflegefachperson (QN4) den Pflegeprozess beherrscht.
Überprüfen Sie also folgende Kompetenzebenen
- Kennt die Pflegefachperson (QN4) das Strukturmodell mit allen Prozessschritten und Vorgehensweisen?
- Kann die QN4 entlang einer Maßnahmenplanung zielgerichtet dokumentieren?
- Ist die QN4 in der Lage dazu, mittels der Informationen aus dem BI und der SIS eine Maßnahmenplanung zu entwickeln?
- Kann die QN4 das BI bei Bewohner*innen sicher anwenden?
- Ist die QN4 in der Lage dazu, ein Fachgespräch mit den Prüfer*innen der GKV bzw. PKV zu führen?
- Kann die QN4 die Planung für die Teams übernehmen und auf der Grundlage ihrer Kompetenzen eine Einsatzplanung (Tourenplanung) gestalten?
Es nützt nichts. Sie müssen, so wenn Sie eine der oben beschriebenen Fragen mit „nein“ beantwortet haben, ihre QN4 nachqualifizieren. Und das in den Grundlagen des Pflegeprozesses, jeweils auf der Kompetenzebene, die Sie identifiziert haben.
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Frank von Pablocki
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