Fördermittel für Ihr Unternehmen
Seit dem 02. Mai 2019 gilt die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Diese Richtlinie gilt für alle Bundesländer!
Gefördert werden Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiter*innen zu verbessern. Gefördert werden Beratung/ Coaching, Schulungen und Weiterbildungen der Führungskräfte und der in der Pflege tätigen Mitarbeiter*innen zur Stärkung der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Anforderungen mit dem Ziel, flexible Arbeitszeiten für Pflegekräfte zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sicherzustellen (Sensibilisierung, Dienstplan-/Einsatzplangestaltung, Entwicklung und Etablierung alternativer Personalmanagementmodelle), Projekte zur Einführung neuer familienorientierter Personalmanagementmodelle sowie Beratungsleistungen zur Optimierung der Dienstplangestaltung.
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 % der durch das Unternehmen für die Maßnahme verausgabten Mittel. Die Höhe des Zuschusses ist pro Unternehmen auf 7.500 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Die entsprechende Richtlinie und weitere Informationen dazu, finden Sie auf der Seite der AOK.
Förderfähige Inhalte aus unserem Trainingsangebot:
Wir haben zu den Themen Dienstplan-/Einsatzplangestaltung und der Entwicklung sowie der Etablierung alternativer Personalmanagementmodelle in den letzten Jahren verschiedene erfolgreich Beratungsprojekte umgesetzt.
In einem kostenlosen Vorgespräch erörtern wie Ihre Wünsche und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.