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Gewaltprävention 2019

Die Novellierung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes vom 04.10.2018 fordert von jeder voll- und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe in Hamburg, dass sie

… auf der Grundlage eines von ihm für seine Wohneinrichtungen erstellten Gewaltschutzkonzeptes geeignete Methoden zur Gewaltprävention sowie zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch anwendet, …

Die Umsetzung der Konzeption muss bis 2020 erfolgt sein.

Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, denn die Umsetzung eines Gewaltpräventionskonzeptes kann der Einrichtung helfen, einen positiven Beitrag für den Ruf der Pflegebranche zu leisten.

Sollten Sie noch keine Konzeption entwickelt haben, empfehlen wir Ihnen dieses relativ schnell in Angriff zu nehmen. Denn die Implementierung des Indikatorenmodells und Ihre Vorbereitung auf die neue Qualitätsprüfrichtlinie steht ebenfalls vor der Tür.

Wir unterstützen Sie in der Erstellung der Konzeption und der möglichen Schulung Ihrer Mitarbeiter.

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