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Das neue Personalbemessungsverfahren – die Stellenbeschreibungen

Wann haben Sie sich das letzte Mal die Stellenbeschreibungen in Ihrem Unternehmen wirklich angeschaut? In der Regel erhalten die Mitarbeitenden diese Dokumente wahrscheinlich im Rahmen des Einstellungsverfahrens und dann… liegen Sie in der „Schublade“. Manche Unternehmen ziehen die Stellenbeschreibungen bei Beurteilungsgesprächen mit heran. Das ist jedoch eher selten. Wir wollen heute jedoch nicht auf das schauen, was einmal war, sondern unseren Blick wieder in die Zukunft werfen.

Nutzen Sie also den Prozess der Veränderungen im Zusammenhang mit dem Personalbemessungsverfahren. Überarbeiten Sie Ihre Stellenbeschreibungen für die einzelnen Qualifikationsniveaus.

Lassen Sie alle unnötigen Inhalte weg!

Im ersten Schritt kürzen Sie die Stellenbeschreibungen radikal auf die Aspekte, die wirklich wichtig sind. Verweisen Sie zum Beispiel in dem Punkt „Instanzenbild“ auf Ihr Organigramm. Der Hintergrund: Sollte sich etwas an Ihren Hierarchieebenen verändern, müssen Sie nicht jede Stellenbeschreibung überarbeiten. Das haben Sie wahrscheinlich sowieso nicht getan.

Streichen Sie die „persönlichen Kompetenzen bzw. Voraussetzungen“ oder verteilen Sie kontinuierlich Abmahnungen dafür, dass jeder Mitarbeitenden irgendeinen Bereich, wie Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamgeist oder Kreativität nicht „beherrscht“. Diese Auflistungen sind in der Regel „Utopien“ gegenüber der menschlichen Persönlichkeit.

Orientieren Sie sich an dem Interventionskatalog

Wenn Sie sich den Interventionskatalog anschauen und die den jeweiligen Qualifikationsniveaus zugewiesenen Aufgaben betrachten, haben Sie schon die inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Position. Wenn Sie dann noch z.B. den QN4 mit auf den Weg geben, dass auch einmal Aufgaben aus niedrigeren QN anfallen können, haben Sie sich komplett abgesichert.

Aber Achtung bei QN3 und QN2! Die QN4 definiert über die Planung der Maßnahmen, welche Mitarbeitenden welche Leistungen bei welchen Bewohner*innen durchführen sollen. Das ist der elementare Inhalt der Vorbehaltsaufgaben! Insofern kann es sein, dass z.B. Mitarbeitenden aus dem QN3 Tätigkeiten durchführen sollen, die aufgrund des Handlungsbedarfes der Bewohner*innen eigentlich einer QN4 zugewiesen sind. Fangen Sie also in der Stellenbeschreibung nicht damit an, dass Sie genau beschreiben, bei welchem Handlungsbedarf welcher Mitarbeitender die Tätigkeit ausführen soll.

Die Ableitung einer Kompetenzermittlung

Es wäre schön, wenn alle Mitarbeitenden in den unterschiedlichen QN ihren Aufgaben nachkommen könnten. Also fragen Sie schon während der Einarbeitung danach, welche zugewiesenen Tätigkeiten noch nicht verinnerlicht sind. Erstellen Sie also aus Ihren Stellenbeschreibungen einen Fragebogen zur Kompetenzermittlung. Es bietet sich in diesem Zusammenhang auch an, dass Sie im Rahmen von Fachbegleitungen die jeweiligen zugewiesenen Tätigkeiten in der praktischen Umsetzung beobachten, um mögliche Entwicklungsziele zu ermitteln. Gleichzeitig wollen Sie sich ja auch sicher sein, dass die Mitarbeitenden sich an die neuen Strukturen halten.

Haben Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zu diesem Beitrag? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Frank von Pablocki
pablocki@sp-kommunikation.de
04122 98 56 977

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