Close

Beauftragte*r für Gewaltprävention in der Pflege

Am 13. Januar 2020 führen wir in Kooperation mit STÄRCK BIP eine Forbildung zum Thema Gewaltprävention durch.

Gewalt gegenüber Menschen gibt es in vielfältiger Form. Dieses können körperliche, sexuelle, psychische oder institutionelle Handlungen sein. In diesem Zusammenhang sind auch alle freiheitsentziehenden Maßnahmen, die über das Maß der Verhinderung einer Selbstgefährdung hinausgehen, zu bedenken. Jede der beschriebenen Gewaltarten kann im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen auftreten. Häufig sind es Ergebnisse aus Situationen, bei denen der Gewalttätige über sich genauso erschrocken ist, wie das Gewaltopfer selbst. Denn, auch wenn bei der Analyse der Situationen ein „Täter“ in der Regel auszumachen ist, so heißt es noch lange nicht, dass der Mensch an sich gewalttätig ist.

Vielmehr gilt es, die Situationen im Vorwege zu erkennen, die eine gewalttätige Situation auslösen oder unterstützen können. Hierfür bedarf es einer kompetenten Person im Unternehmen, die sich dauerhaft mit dem Thema „Gewalt in der stationären Einrichtung“ auseinandersetzt, um mit allen Beteiligten präventive Lösungen zu erarbeiten. Die Hansestadt Hamburg wird diesen Ansatz ab 2020 institutionalisieren.

Im Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz in seiner Novellierung vom 4. Oktober 2018 ist zu lesen:

Abschnitt 3 Wohneinrichtungen
11 Anforderungen an Wohneinrichtungen

Eine Wohneinrichtung darf nur betrieben werden, wenn der Betreiber
4a.
auf der Grundlage eines von ihm für seine Wohneinrichtungen erstellten Gewaltschutzkonzeptes geeignete Methoden zur Gewaltprävention sowie zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch anwendet,

Auch, wenn Ihre Einrichtung nicht in Hamburg ansässig ist, so wird dieser Gedankengang in Zeiten knapper Zeit- und Personalressourcen immer wichtiger. Denn, je mehr Ihre Mitarbeiter*innen Stress in ihrem Berufsalltag erleben, umso eher steigt die Gefahr, dass es zu einer Gewalthandlung kommt.

Ihre Aufgaben

  • Die regelmäßige Überprüfung ausgewählter pflegerischer und institutioneller Prozesse zur Identifikation von Gewaltpotenzialen.
  • Die Schulung und Belehrung Ihrer Mitarbeiter*innen zu präventiven Vorgehensweisen in Bezug auf Gewalthandlungen in der stationären Einrichtung.
  • Die Formulierung und Aktualisierung eines einrichtungsspezifischen Gewaltpräventionskonzeptes.
  • Beratung von Mitarbeitern und Bewohnern sowie deren Zugehörigen in Bezug auf potenzielle Gewaltsituationen bzw. bereits aufgetretenen Gewalttaten.

Die Inhalte der Schulung:

  • Kurzinput zum Thema „Gewaltarten in der Pflege“.
  • Die Auditcheckliste zur Ermittlung potenzieller Gewaltsituationen.
  • Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten zur gezielten Erstellung von Schulungsinterventionen.
  • Der Umgang mit identifizierten Gewalttätigkeiten.
  • Schulungs- bzw. Belehrungsunterlagen, die im Rahmen der Kurzschulung genutzt werden können.
  • Bearbeitung eines individuellen Implementierungsprozesses zur Umsetzung des Themas „Gewaltprävention“ im Unternehmen.

Des Weiteren erhalten Sie ein Standardkonzept „Gewaltprävention in unserer Organisation“, das während des Tages auf Ihre jeweilige Einrichtung zugeschnitten wird. Die Einrichtungen können sich über diese Konzeption ebenfalls in den vergleichenden Indikatoren, die ab 2020 veröffentlicht werden, verbessern. Die jeweiligen Unterlagen werden Ihnen digital und analog zur Verfügung gestellt.

Veranstaltungsdauer
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort
Katharinenhof an der Mühlenau
Reichsbahnstraße 20
22525 Hamburg

Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aller Bereiche und Ebenen

Anzahl der Teilnehmer*innen
10 bis 16 Personen

Kosten
99,90 EURO inklusive MwSt.
Seminarunterlagen
Mittagessen und Seminargetränke

Lassen Sie diese Fortbildung registrieren. Sie erhalten für diesen Tag 8 Fortbildungspunkte.

Registrierungsnummer 20121105

Anfragen und Anmeldung
Frank von Pablocki
04122 98 56 977
pablocki@sp-kommunikation.de

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedinungen für Offene Seminare.

Aktuelle Nachrichten