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Der Indikatorenansatz zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Langzeitpflege

Herr Frank von Pablocki wird am 02. und 03. März 2020 eine Veranstaltung zum Indikatorenansatz in der stationären Langzeitpflege für die Geschäftstelle der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V. (APH) in Hannover durchführen. Die Veranstaltung beginnt jeweils um 10:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr. Anmeldungen bitte direkt über den APH-Hannover.

Ab dem 01.07.2020 sind alle Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in Deutschland verpflichtet, alle sechs Monate vorgeschriebene Ergebnisdaten aller Bewohner an die Datenauswertungsstelle (DAS) zu melden. Dieses bedeutet, dass die eigene Ergebnisqualität für die Steuerung des Pflegeprozesses absolut im Vordergrund stehen wird. Vom 01. November 2019 bis zum 30. Juni 2020 muss jedes Unternehmen einmal die Daten zur Verfügung gestellt haben. Der Termin ist frei wählbar, sollte jedoch auch als „Training“ für die interne Organisation und den notwendigen Technikeinsatz verstanden werden.

Die 10 sogenannten Indikatoren, zum Teil in definierte Subgruppen untergliedert, werden systematisch für jeden Bewohner der Einrichtung in eine Datenmaske und im weiteren Verlauf des Prozesses mit Hilfe der genutzten EDV-Dokumentation mit wenigen Ausnahmen eingegeben. Die dafür vorgesehenen 14 Tage, die jeder Einrichtung dafür zur Verfügung stehen, müssen vorab sehr genau organisiert werden. Ein Mangel an Personalressourcen stellt keine Begründung für eine fehlende Datenübermittlung dar.

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Statistiken

Bis heute wurden von uns

127

Multiplikatoren aus unterschiedlichsten Einrichtungen geschult.

96,22% der Teilnehmenden bewerteten die bisherigen Schulungen mit „gut“ bis „sehr gut“.

Die Indikatoren sind:

  1. Die erhaltene Mobilität (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
  2. Die erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
  3. Die erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Vorfall einer Dekubitusentstehung (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
  5. Vorfall von schwerwiegenden Sturzfolgen (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
  6. Der unbeabsichtigte Gewichtsverlust (zwei Kennzahlen für jeweils eine Risikogruppe)
  7. Die Durchführung eines Integrationsgespräch
  8. Die Anwendung von Gurten
  9. Die Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Die Aktualität der Schmerzeinschätzung

Der sichere Umgang mit dem Begutachtungsinstrument, mittels dessen die jeweiligen Pflegegrade seit 2017 ermittelt werden, ist dafür eine zwingende Grundlage. Unternehmen, die viele Mitarbeiter in den Umgang mit dem Begutachtungsinstrument eingebunden haben, werden bei der Implementierung des Eingabeprozesses große Vorteile genießen. Deshalb wird jeder Einrichtung von Anfang an geraten, sich umfassend mit den detaillierten Inhalten des Begutachtungsinstrumentes (NBI) auseinanderzusetzen.

Ab Juli 2020 werden die Ergebnisdaten der Unternehmen veröffentlicht und somit als Qualitätsmerkmal für die Einrichtungen zur Verfügung stehen. Bis dahin müssen die Unternehmen nicht nur ihre damit verbundenen Prozesse, sondern auch die systematische Eingabestruktur fehlerfrei beherrschen.

Parallel zur der eigenen Entwicklung erfolgt ab 2020 eine Plausibilitätsprüfung für die eingegebenen Daten im Rahmen der MDK-Überprüfungen. Die vom Unternehmen selbst übermittelten Ergebnisdaten werden bei sechs vorab von der DAS ausgewählten Bewohnern auf ihre Richtigkeit hin bewertet.

Dieses Seminar gibt Ihnen den Überblick über die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Umsetzung der diesbezüglichen Forderungen und zudem ermöglicht es Ihnen – anhand von Beispielen – die wesentlichen und richtigen Ergebnisdaten zu ermitteln.

Inhalte

  • Der Grundgedanken der Darstellung der Qualitätsindikatoren im Zusammenhang mit der pflegerischen Ergebnisqualität
  • Die Struktur der einzelnen Qualitätsindikatoren
  • Beispiele für die Verbindung mit den Kriterien aus dem Begutachtungsinstrument (NBI)
  • Zusammenstellung von Subgruppen und Ausschlusskriterien
  • Die Plausibilitätsüberprüfungen durch die DAS und den MDK ab dem vierten Quartal 2019
  • Qualifikationsanforderungen an Verantwortliche und Pflegefachkräfte
  • Implementierung eines Umsetzungsprozesses

Zielgruppe

  • Pflegedienstleitungen
  • Wohnbereichsleitungen
  • Qualitätsbeauftragte
  • Pflegefachkräfte

Der Veranstalter

Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V.
Karlsruher Straße 2b
30519 Hannover

Tel: 0511 – 875980

Der Veranstaltungort

TUI Business Services GmbH
Karl-Wiechert-Allee 4
30625 Hannover

Kostenbeitrag

250,00 € zzgl. MwSt. für APH-Mitglieder
300,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

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