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Interne Audits durchführen

Vielen Unternehmen fällt es schwer, für sich das richtige Maß an Qualitätsüberprüfungen zu finden. Wird zu oberflächlich geschaut, dann besteht die Gefahr, dass wesentliche Punkte übersehen werden. Ist die Überprüfung zu tiefgreifend, werden Ressourcen verschwendet, die keinen Mehrwert liefern. Und doch ist es wichtig, dass sich jedes Unternehmen u.a. auf externe Prüfungen vorbereitet und bei einer Fehleridentifikation entsprechende Maßnahmen sofort einleitet.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Unternehmen der Altenhilfe und welche Überprüfungen sind aus unserer Sicht zwingend erforderlich?

Audits im Rahmen der Umsetzung der Expertenstandards

Das DNQP (Deutsche Netzwerk zur Qualitätssicherung in der Pflege) erarbeitete nicht nur eine Vielzahl von Expertenstandards, sondern bietet zu jedem ein Überprüfungsangebot (Audit) an. Die Dokumente dazu stehen auf der Seite der DNQP frei zur Verfügung. Jedes Unternehmen der Altenhilfe ist gut beraten, wenn es in regelmäßigen Abständen die Umsetzungsqualität der einzelnen Expertenstandards überprüft. Denn es muss immer eines bedacht werden: „Das Personal von heute ist nicht das Personal von morgen.“ Wenn es einem Unternehmen gelungen ist, einen Expertenstandard bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgreich zu implementieren, so muss dieses in naher Zukunft nicht mehr so sein. Neue Mitarbeiter setzen einzelne Vorgaben anders um und erzielen damit veränderte Ergebnisse. Diese müssen nicht immer im Sinne des Unternehmens sein.

Audits zur Vorbereitung auf externe Überprüfungen

Mit jeder Überarbeitung einer bestehenden Qualitätsprüfrichtlinie des Medizinischen Dienstes werden neue Maßstäbe im Sinne der Versorgung der Pflegebedürftigen gesetzt. Die beste Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung ist es, wenn sich das Unternehmen, ob nun voll-, teilstationär oder ambulant, die zutreffenden Leitfragen aus der jeweiligen QPR anschaut und für jeden Pflegekunden die adäquate Antwort auf jede den Pflegekunden zutreffende Frage findet. Das kostet am Anfang viel Zeit. Besonders, wenn sich die Prüfungsvorgaben verändert haben. Doch nur so lassen sich die entsprechenden Vorgaben im Tagesgeschäft verändern. Und eine Überprüfung von 10% bis 20% der derzeitigen Pflegekunden wird dem Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen systematische Fehler vorliegen.

Audits zur Ermittlung von Prozessfehlern

Es gibt viele Abläufe in den Einrichtungen der Altenhilfe, die immer wieder umgesetzt werden. Hier ein Beispiel aus dem vollstationären Bereich mit 100 Bewohnerplätzen und fünf Mahlzeiten pro Tag. Wenn nun alle Mahlzeiten pro Jahr zusammengezählt werden, kommen wir auf 182.400 Mahlzeiten pro Jahr. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass nicht alle Mahlzeiten schmecken, richtig und zielgerichtet sein werden. Jetzt müssen nicht alle „Ausgaben“ auditiert werden. Es ist jedoch sinnvoll, sich eine bestimmte Anzahl (vielleicht 1% = 182 Mahlzeiten/Jahr) anzuschauen. Weitere Beispiele im Bereich der Prozessaudits könnten im Zusammenhang mit der „Aufnahme eines Pflegekunden“ oder die „Zeitnahe Erstellung der Risikomatrix“ näher erörtert werden.

Strukturierte Kunden- und Mitarbeiterbefragungen als Audit verstehen

Die Ermittlung der Zufriedenheit der wesentlichen Interessensgruppen ist keine klassische Auditform. Dennoch gibt es aus unserer Erfahrung heraus einen signifikanten Zusammenhang zwischen den oben beschriebenen Prozessen und der Zufriedenheit der Interessensgruppen. Führen Sie regelmäßig Befragungen durch, um die Sichtweise der Kunden bzw. Mitarbeiter zu ermitteln und entsprechend darauf zu reagieren.

Haben Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer einzuleitenden Maßnahmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Unser Trainings- bzw. Beratungsangebot zu diesem Thema finden Sie hier…

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